Betreff
Verbesserung der Verkehrssicherheit - Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Stadtgebiet; Antrag Nr. 082/2023 der SPD- und CSU-Fraktion
Vorlage
614/073/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Es werden im Stadtgebiet Erlangen 5 weitere festinstallierte Geschwindigkeitsdisplays angebracht.

Der Antrag Nr. 082/2023 der CSU- und SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Zunächst wird auf den Beschluss 614/096/2020 des UVPA vom 08.12.2020 verwiesen, nach dem 10 mobile Geschwindigkeitsdisplays anzuschaffen sind, sobald die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen sind. Diese beiden Voraussetzungen wurden bisher nicht geschaffen, weshalb auch die Geräte bisher nicht angeschafft wurden.

Die positive Auswirkung der Geschwindigkeitsdisplays auf den Verkehr ist unstreitig, wie bereits in dem genannten Beschluss dargelegt wurde.
Stationäre Displays sind den mobilen Geräten deutlich unterlegen. Trotz des Blinkens der Geräte stellt sich nach einiger Zeit – die Verwaltung geht von 3 – 6 Wochen aus – ein Ermüdungseffekt bei den Kraftfahrenden ein, der dann die Wirkung der Geräte mit zunehmender Dauer beeinträchtigt. Dieser Effekt ist bei mobilen Geräten durch die regelmäßige Ortsänderung deutlich geringer. Zudem sollten die mobilen Geräte mit einem Seitenradar ausgerüstet werden, um als Nebeneffekt gleichzeitig auch die Verkehrsmenge und Verkehrsarten zuverlässig zählen zu können.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass bei mobilen Geräten deutlich mehr Örtlichkeiten abgedeckt werden können. In der Vergangenheit wurden seitens der Stadtteil- und Ortsteilbeiräte sehr viele solcher Geräte gewünscht, sodass wahrscheinlich für die Befriedigung aller Wünsche eine mittlere zweistellige Anzahl stationärer Geräte für das Stadtgebiet notwendig wären.
Dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.

Derzeit sind aus personellen Gründen bei Amt 66 maximal 5 weitere stationäre Geräte leistbar. Die Geräte sollen an folgenden Örtlichkeiten dauerhaft aufgestellt werden:

  • Hüttendorfer Straße, Ortseingang, Fahrtrichtung (FR) Süden
  • Dechsendorf, Naturbadstraße, Bereich Einmündung Fliederstraße oder östlich Einmündung Teplitzer Straße, FR Osten
  • Äußere Tennenloher Straße, Bereich Zeißstraße/ Gutenbergstraße FR Nordwesten
  • Drausnickstraße, östlich der Kreuzung Sieglitzhofer Straße, FR Westen
  • Eltersdorfer Straße, Ortseingang, FR Norden

Die Standorte für die Geschwindigkeitsdisplays befinden sich stets an innerörtlichen Vorfahrtsstraßen, die erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen oder eine andere Beschwerdelage (z. B. Lärm) aufweisen und direkt an Wohngebiete angrenzen.

 

 

In der Vergangenheit wurden an folgenden Örtlichkeiten bereits feste Geschwindigkeitsdisplays aufgestellt:

1.            Schallershofer Straße, FR Süden, Bereich Hs.-Nr. 20

2.            Gebbertstraße, FR Norden, Bereich Hs.-Nr. 59 ggü. Altenheim

3.            Nürnberger Straße, FR Norden, vor Einmündung Memelstraße

4.            Mönaustraße, FR Norden, Bereich HS.-Nr. 30

5.            Spardorfer Straße, FR. Osten, Bereich Hs.-Nr. 25

 


Wünsche nach weiteren Geschwindigkeitsdisplays oder eine spätere Montage an anderen Standorten sind aus personellen Gründen bereits jetzt auszuschließen. Auch ein hochwertiger Dauerbetrieb kann bei dieser freiwilligen Aufgabe im Hinblick auf die sonstigen Pflichtaufgaben nicht sichergestellt werden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verwaltung aus den o.g. Gründung weiterhin den Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsdisplays für sinnvoller erachtet. Zunächst werden jedoch 5 weitere festinstallierte Geräte angebracht. Das beschlossene und sinnvolle Ziel die verkehrsberuhigende Wirkung mit mobilen Displays an wechselnden Standorten im gesamten Stadtgebiet zu erreichen wird von der Verwaltung weiterverfolgt und die notwendigen personellen Ressourcen beantragt. 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 082/2023 der SPD- und CSU-Fraktion

                               Beschluss 614/096/2020, Auszug Niederschrift UVPA 08.12.2020