Betreff
Pfandringe an Mülleimern;
Fraktionsantrag 016/2023 Klimaliste Erlangen
Vorlage
772/025/2023
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Eine weitere Aufstellung von Pfandblumen an öffentlichen Plätzen sowie die Installation von Pfandringen an öffentlichen Abfalleimern wird abgelehnt.

 

Der Fraktionsantrag 016/2023 der Klimaliste Erlangen vom 23.02.2023 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Durch Pfandringe soll vermieden werden, dass bedürftige Menschen in öffentlichen Abfalleimern nach Pfandflaschen suchen.

Seit Jahren befasst sich die öffentliche Verwaltung mit der Thematik Pfandringe. So hat sich auch der Verband kommunaler Unternehmen - VKU - intensiv mit Pfandringen befasst und umfangreiche Recherche hierzu betrieben und viele Städte nach deren Erfahrungen mit Pfandringen befragt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die meisten Kommunen entweder Pfandringe direkt ablehnen oder lediglich einen Testversuch wagen. 

In der Stadt Bamberg wurden 2014 zunächst 4 Pfandringe an öffentlichen Abfalleimern angeracht. Aufgrund von Beschädigungen sind inzwischen nur noch 2 Pfandringe installiert und es besteht keine Absicht, das System über die vorhandenen Pfandringe hinaus weiterzuführen. Die beiden Pfandringe sind verdreckt, mit Müll verstopft, und alle möglichen Flaschen ohne Pfand werden entsorgt.

Die Stadt Nürnberg hat im Rahmen eines Testversuchs 5 Pfandblumen aufgestellt; die Testphase ist noch nicht abgeschlossen. Dort ist eine Ausweitung jedoch ebenfalls nicht vorgesehen.

Die VKU-Recherche hat die Argumente der Kommunen gegen eine Aufstellung von Pfandringen zusammengeführt:

 

-       Passt nicht zu steigenden Anforderungen an Stadtmöblierung

-       Durchsuchen des Abfalleimers wird nicht verhindert, da auch nach anderen verwertbaren Materialien geschaut wird

-       Gefahr zusätzlichen Glasbruches und Beistellungen jeglicher Art (vermehrte Vermüllung des öffentlichen Bereichs),

-       Gefahr der Verwendung als Wurfgeschosse,

-       Evtl. ein Sicherheitsrisiko für Kinder,

-       Insektenproblem im Sommer,

-       Mehraufwand bei der Entleerung verschiedener Abfalleimertypen,

-       Nutzung auch für Flaschen ohne Pfand,

-       Vereinfachung des Flaschensammelns führt zur Verlagerung der Zielgruppe von „Bedürftigen“ auf „Professionelle“

 

Auch der EB77 hat 2017 die Anbringung von Pfandringen geprüft und vor allem aufgrund der unterschiedlichen Abfalleimerausführungen und dem damit verbunden Leerungsaufwand von einer Installation abgesehen.

Als Alternativlösung wurde die Aufstellung von Pfandblumen vorgeschlagen. Diese werden unabhängig von öffentlichen Abfalleimern aufgestellt und schränken die Arbeitsabläufe des Leerungspersonals nicht ein. Zunächst wurden am Bohlenplatz und in der Weißen Herzstraße 2 Pfandblumen installiert. Das Aufstellen weiterer Pfandblumen ist derzeit jedoch nicht in Planung.

Bei der Bergkirchweih 2023 war exemplarisch festzustellen, dass die Zuwege ums Berggelände unter den Flaschensammlern bereits aufgeteilt sind. Am Bieranstich-Donnerstag wurden Pfand-flaschen der Berggänger*innen bereits im Vorfeld durch Flaschensammler mit Einkaufwägen
„abgegriffen“. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hier meist um professionelle Flaschensammler und weniger um „Bedürftige“ handelt. Diese Aufteilung ist vergleichbar mit den Erfahrungen andere Kommunen im Umfeld von Fußballstadien. Bier-, Sekt- und andere Alkoholflaschen häufen sich des Weiteren an den üblichen Sammelpunkten der Berggänger*innen am Wöhrmühlsteg und Bürgermeistersteg an, sofern die Flaschen nicht gleich zerschlagen werden.
Eine Anbringung von Pfandringen ist hinsichtlich der schieren Flaschenmengen zu aufwändig und nicht zielführend; hier müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.

Bei anderen Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmarkt, Schloßstrand etc. sind unseres Erachtens Pfandringe nicht notwendig, da hier in der Regel vor Ort konsumiert wird.

Eine Aufstellung von Pfandringen bzw. -blumen während der Bergkirchweih oder anderer größerer Veranstaltungen wird abgelehnt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Installation von Pfandringen an öffentlichen Abfalleimern im Innenstadtbereich und bei Veranstaltungen sowie auf das Aufstellen weiterer Pfandblumen zu verzichten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:   Fraktionsantrag Klimaliste Erlangen 016/2023