Fraktionsantrag 016/2023 Klimaliste Erlangen
Eine weitere Aufstellung von Pfandblumen an öffentlichen Plätzen sowie die Installation von Pfandringen an öffentlichen Abfalleimern wird abgelehnt.
Der Fraktionsantrag 016/2023 der Klimaliste Erlangen vom 23.02.2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch Pfandringe
soll vermieden werden, dass bedürftige Menschen in öffentlichen Abfalleimern
nach Pfandflaschen suchen.
Seit Jahren befasst
sich die öffentliche Verwaltung mit der Thematik Pfandringe. So hat sich auch
der Verband kommunaler Unternehmen - VKU - intensiv mit Pfandringen befasst und
umfangreiche Recherche hierzu betrieben und viele Städte nach deren Erfahrungen
mit Pfandringen befragt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die meisten Kommunen entweder Pfandringe
direkt ablehnen oder lediglich einen Testversuch wagen.
In der Stadt
Bamberg wurden 2014 zunächst 4 Pfandringe an öffentlichen Abfalleimern
angeracht. Aufgrund von Beschädigungen sind inzwischen nur noch 2 Pfandringe
installiert und es besteht keine Absicht, das System über die vorhandenen
Pfandringe hinaus weiterzuführen. Die beiden Pfandringe sind verdreckt, mit
Müll verstopft, und alle möglichen Flaschen ohne Pfand werden entsorgt.
Die Stadt Nürnberg
hat im Rahmen eines Testversuchs 5 Pfandblumen aufgestellt; die Testphase ist
noch nicht abgeschlossen. Dort ist eine Ausweitung jedoch ebenfalls nicht
vorgesehen.
Die VKU-Recherche
hat die Argumente der Kommunen gegen eine Aufstellung von Pfandringen
zusammengeführt:
-
Passt
nicht zu steigenden Anforderungen an Stadtmöblierung
-
Durchsuchen
des Abfalleimers wird nicht verhindert, da auch nach anderen verwertbaren
Materialien geschaut wird
-
Gefahr
zusätzlichen Glasbruches und Beistellungen jeglicher Art (vermehrte Vermüllung
des öffentlichen Bereichs),
-
Gefahr
der Verwendung als Wurfgeschosse,
-
Evtl.
ein Sicherheitsrisiko für Kinder,
-
Insektenproblem
im Sommer,
-
Mehraufwand
bei der Entleerung verschiedener Abfalleimertypen,
-
Nutzung
auch für Flaschen ohne Pfand,
-
Vereinfachung
des Flaschensammelns führt zur Verlagerung der Zielgruppe von „Bedürftigen“ auf
„Professionelle“
Auch der EB77 hat
2017 die Anbringung von Pfandringen geprüft und vor allem aufgrund der unterschiedlichen
Abfalleimerausführungen und dem damit verbunden Leerungsaufwand von einer
Installation abgesehen.
Als
Alternativlösung wurde die Aufstellung von Pfandblumen vorgeschlagen. Diese
werden unabhängig von öffentlichen Abfalleimern aufgestellt und schränken die
Arbeitsabläufe des Leerungspersonals nicht ein. Zunächst wurden am Bohlenplatz
und in der Weißen Herzstraße 2 Pfandblumen installiert. Das Aufstellen weiterer
Pfandblumen ist derzeit jedoch nicht in Planung.
Bei der
Bergkirchweih 2023 war exemplarisch festzustellen, dass die Zuwege ums
Berggelände unter den Flaschensammlern bereits aufgeteilt sind. Am
Bieranstich-Donnerstag wurden Pfand-flaschen der Berggänger*innen bereits im
Vorfeld durch Flaschensammler mit Einkaufwägen
„abgegriffen“. Dabei ist davon auszugehen, dass es sich hier meist um
professionelle Flaschensammler und weniger um „Bedürftige“ handelt. Diese
Aufteilung ist vergleichbar mit den Erfahrungen andere Kommunen im Umfeld von
Fußballstadien. Bier-, Sekt- und andere Alkoholflaschen häufen sich des
Weiteren an den üblichen Sammelpunkten der Berggänger*innen am Wöhrmühlsteg und
Bürgermeistersteg an, sofern die Flaschen nicht gleich zerschlagen werden.
Eine Anbringung von Pfandringen ist hinsichtlich der schieren Flaschenmengen zu
aufwändig und nicht zielführend; hier müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.
Bei anderen
Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtsmarkt, Schloßstrand etc. sind unseres
Erachtens Pfandringe nicht notwendig, da hier in der Regel vor Ort konsumiert
wird.
Eine Aufstellung
von Pfandringen bzw. -blumen während der Bergkirchweih oder anderer größerer
Veranstaltungen wird abgelehnt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, auf die Installation von Pfandringen an öffentlichen
Abfalleimern im Innenstadtbereich und bei Veranstaltungen sowie auf das
Aufstellen weiterer Pfandblumen zu verzichten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Klimaliste Erlangen 016/2023