4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße -
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4.Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 – Kerngebiet Nürnberger Straße – der Stadt Erlangen und die Begründung in der Fassung vom 12.12.2023 werden entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf der Deckblätter mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 07.05.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Die Erlanger Innenstadt soll als zentraler Ort der Begegnungen mit vielfältigen Nutzungen gestärkt und weiterentwickelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in Folge eines gemeinsamen Fraktionsantrags der CSU- und SPD- Fraktionen des Erlanger Stadtrates (Antrag Nr. 157/2021) geprüft, ob in Teilbereichen der Erlanger Innenstadt eine Wohnnutzung ermöglicht werden kann. Demnach ist im Bereich der zentralen Achse der Erlanger Innenstadt die Steuerung einer Wohnnutzung zur Nutzungsdurchmischung aus städtebaulicher Sicht sinnvoll.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 sowie der
Bebauungsplan Nr. 317 sollen demzufolge geändert werden, dass ab dem 2.
Obergeschoss eine Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig ist. Bei der Änderung der
Bebauungspläne handelt es sich um eine Feinsteuerung des vorhandenen Baurechts.
Mit der ausnahmsweisen und nur untergeordneten Zulässigkeit von Wohnen kann
eine Nutzungsmischung des Gebiets gefördert, der Gebietserhaltungsanspruch des
Kerngebiets für die bestehenden Nutzer jedoch weiterhin gewährleistet werden.
Zusätzlich unterstützt der Ausschluss von Wohnen in den Erdgeschossen den
Leitgedanken der Bebauungspläne Nr. 383 und Nr. 317, die Erdgeschosszone als
zentralen Verkaufsbereich stärken. Durch die beabsichtige Gliederung wird
die Gewährleistung der Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen
untereinander gefestigt.
Zusätzlich wird durch die Deckblätter das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen umgesetzt. In der Innenstadt sollen und können Vergnügungsstätten aufgrund der Kerngebietstypik nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie tragen mitunter zur Angebotsvielfalt bei und haben aus städtebaulicher Sicht in der Innenstadt eine Daseinsberechtigung. Demzufolge sind Toleranzgebiete bzw. Toleranzgebiete mit Einschränkungen für die Innenstadt definiert.
Die Flächen innerhalb des 1. Deckblatts zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 im westlichen Bereich der Nürnberger Straße werden demnach als Toleranzgebiet mit Einschränkungen definiert. Folglich wird eine geschossbezogene Beschränkung festgesetzt. Vergnügungsstätten werden hier in den Unter- und Obergeschossen zugelassen. Im Erdgeschoss werden sie ausgeschlossen. Diese Beschränkung dient dazu, die Dichte sowie die Attraktivität und Vielfalt des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes in diesem zentralen Bereich der Innenstadt nicht zu gefährden. Die Flächen im östlichen Bereich der Nürnberger Straße innerhalb des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 sind nicht als Toleranzgebiet definiert. Demzufolge werden dort Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Ferner wird durch das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 383
die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Neubebauung der Grundstücke in der
Nürnberger Straße 21 und 23 (Fl. Nr. 1025
und 1026, Gem. Erlangen) geschaffen. Im Einklang mit den bereits erwähnten
nutzungsspezifischen Zielen für diesen Abschnitt der Nürnberger Straße plant
der Eigentümer die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses, welches im
Erdgeschoss Einzelhandel, im 1. Obergeschoss Gewerbeeinheiten und ab dem 2.
Obergeschoss Wohnungen vorsieht. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird das Maß
der Nutzung im rückwärtigen Grundstückbereich geringfügig angepasst.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den
Flst. Nrn. 1020/3, 1020/4, 1020/6, 1023/2, 1025, 1026, 1043/3, 1043, 1044/1,
1044, 1045, 1046/2, 1046/8, 1047/2, 1047, 1048 der Gemarkung Erlangen. Er hat
eine Fläche von ca. 1,72 ha (Anlage 2).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche
dargestellt. Das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und
das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 stehen der Darstellung im FNP nicht
entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich. Die Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 383 der Stadt Erlangen -
Güterbahnhofstraße - betrifft nicht den Vorhaben- und Erschließungsplan.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen - Kerngebiet Nürnberger Straße. Mit diesem 1. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 383 - Güterbahnhofstraße - und mit dem 4. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 317 - Henkestraße Süd - teilweise ergänzt werden (Anlage 3).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahrensstand
Billigung
Der
Erlanger Stadtrat hat am 14.12.2023 den Entwurf des 1. Deckblatts zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan
Nr. 317 - Kerngebiet Nürnberger Straße - in der Fassung vom 12.12.2023
gebilligt, sowie die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Der Entwurf war in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 im Internet veröffentlicht und lag öffentlich aus. Bis zum Ende der Veröffentlichung wurden keine Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben.
Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 25.01.2024 von der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 S.3 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen fünf eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der Stellungnahmen
(siehe Anlage 1)
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen einzig redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 07.05.2024 als Satzung beschlossen werden.
Redaktionelle Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
Das Gebäude Nürnberger Straße 20 wird als Einzeldenkmal gekennzeichnet.
Die an der Bauausführung Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage
tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das bayerische Landesamt für Denkmalpflege
oder an die Untere Denkmalschutzbehörde unterliegen.
4. Klimaschutz:
Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen
und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 - Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2 - Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 - Übersicht Verfahrensstand