– Nahversorgungszentrum Odenwaldallee –
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 1 wird beigetreten. Der Entwurf des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan
Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – der Stadt Erlangen mit
integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 25.07.2023 wird
entsprechend ergänzt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in geänderter
Fassung vom 07.05.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die
vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel
der Planung
Das bestehende Nahversorgungszentrum an der Odenwaldallee, in dem sich derzeit
eine Sparkassen-Filiale, ein Supermarkt, ein Restaurant und mehrere
Kleingewerbetreibende befinden, ist mittlerweile geprägt durch einen veralteten
Gebäudekomplex und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Areal
wurde im Jahre 2018 durch einen Investor erworben. Der Gebäudebestand soll
durch einen modernen, hochwertigen Neubau ersetzt werden. Um dafür ein
verträgliches städtebauliches Konzept zu entwickeln, hat ein städtebaulicher
Wettbewerb stattgefunden.
Das Konzept sieht ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit einem Nahversorger, kleineren Gewerbebetrieben und Dienstleistungen vor. In Punkt-Hochbauten sollen außerdem Wohnungen entstehen. Hierdurch soll zum einen die Nahversorgung für den Bereich Büchenbach-Nord gesichert und zum anderen dringend benötigter Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets bereitgestellt werden. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 402 - Forchheimer Straße - ermöglicht die vorgesehene Bebauung nicht, weswegen durch die Aufstellung des 5. Deckblatts die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
Grundlage der Planung ist der 1. Preis des städtebaulichen Wettbewerbes aus dem Jahr 2019 in Verbindung mit den nachfolgenden Überarbeitungen, welche zuletzt mit Beschluss 611/163/2023 durch den UVPA in der Sitzung am 25.07.2023 vorgenommen wurden.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 201, 221, 221/3,
234/9, 234/10, 234/11, 234/12, 234/13 und 234/14 der Gemarkung Büchenbach.
Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,73 ha (siehe Anlage 2).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den
Ge-meinbedarf mit dem Planzeichen für soziale Zwecke dienende Gebäude und
Einrichtungen dar-gestellt.
Die geplante Gewerbe- und Wohnnutzung auf den Gemeinbedarfsflächen weicht von der Dar-stellung des FNP ab. Auf Grund der Größe des abweichenden Teils des Plangebiets von weniger als 0,5 ha und der nicht vorhandenen Auswirkung auf die Grundzüge der städtebaulichen Entwick-lung der Gesamtstadt widerspricht das vorliegende Bauleitplanverfahren nicht dem Entwicklungs-gebot. Eine Änderung des wirksamen FNP ist somit nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplans Nr. 402 der Stadt Erlangen – Nahversor-gungszentrum Odenwaldallee – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahrensstand
Billigung
Der UVPA hat am 25.07.2023 den Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 402 in der Fassung vom 25.07.2023 mit Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 08.01.2024 bis
einschließlich 09.02.2024 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
gegeben wurde. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurde eine Stellungnahme von Seiten der Öffentlichkeit abgegeben, die in Anlage 1 behandelt wird.
Zusätzlich fand am 18.01.2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 60 Personen teilnahmen. Die vorgetragenen Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Städtebau |
|
Geschosshöhen-entwicklung / -gliederung |
Der Stadtratsbeschluss zur Rücknahme von 1/ 3 der Geschossfläche wurde planerisch so umgesetzt, dass die obersten Geschosse nicht zurückversetzt, sondern der mittlere Baukörper um ein Geschoss reduziert wird. Dieser Baukörper befindet sich am nächsten zur südlichen Bestandsbebauung, die anderen beiden sind bereits deutlich nach Norden versetzt. |
Freiraum |
|
Baumerhalt |
Die Bäume südlich des Plangebietes
stehen auf öffentlicher Fläche und werden erhalten. Die Planung sieht einen
ausreichenden Abstand zwischen den Bäumen und der Tiefgarage / Gebäude vor.
Auf notwendige Schutzmaßnahmen wird im B-Plan hingewiesen. |
Quartiersplatz / Rampe |
Die Rampe entspricht den zu
berücksichtigenden DIN Normen und wird durch ein Geländer abgegrenzt. Eine detailliertere,
unfallvermeidende Ausformung der Ecksituation erfolgt in den nachfolgenden
Planungsschritten zum Bauantrag. |
Verkehr |
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E-Mobilität |
In der Tiefgarage sollen E-Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. |
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs.
2 BauGB hat in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024
stattgefunden. Es wurden insgesamt 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 9 eine Stellungnahme
abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung
der Stellungnahmen (siehe Anlage 1)
Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu Änderungen und Ergänzungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 1 ent-nommen werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 07.05.2024 als Satzung beschlossen werden.
Wesentliche redaktionelle
Änderungen im Ergebnis verwaltungsinterner Abstimmung
- Anpassung Mobilitätskonzept und Stellplatznachweis auf die aktuelle Stellplatzsatzung
- Hinweisliche Ergänzung von Höhenkoten im Plan
- Aufnahme von Hinweisen bezüglich der Verschattung in den Umweltbericht
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahren wird im Umweltbericht auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2 – Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 – Übersicht Verfahrensstand