Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag „Einbahnstraße Fuchsengarten (nördliche Fahrtrichtung)“ aus der Bürgerversammlung Altstadt Zentrum vom 13.06.23 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Bürgerversammlung Altstadt
Zentrum vom 13.06.2023 wurde der Antrag (Nr. 6, https://erlangen.de/aktuelles/protokoll-buergerversammlung-altstadt-zentrum-vom-13-juni-22)
gestellt, dass am nördlichen Ende des Fuchsengartens eine Einbahnstraße
ausgewiesen werden soll.
Begründung (Auszug Protokoll):
„Es wird eine zusätzliche Beschilderung an der nördlichen Seite der Straße Fuchsengarten gewünscht. Am südlichen Ende der Straße befindet sich ein ‚Einfahrt verboten‘ Schild, mit der Ergänzung ‚Fahrrad Frei‘ – am nördlichen Ende jedoch nicht. Dies führt dazu, dass verbotswidriger, zum Teil brenzlicher Gegenverkehr in der sehr engen Straße entsteht. Deshalb ergeht die Bitte, eine entsprechende Einbahnstraßen-Beschilderung am nördlichen Ende der Straße anzubringen.“
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass
das Verkehrszeichen 267, Verbot der Einfahrt, keine Einbahnstraße begründet,
sondern nur die Einfahrt verbietet. Das Einfahren in die Straße ist nur aus
nördlicher Richtung, von der Pfarrstraße kommend, erlaubt, das Verlassen der
Straße ist ebenso wie das Befahren in beide Richtungen möglich. Das Verbot der
Einfahrt (Z 267) am südlichen Ende des Fuchsengartens wird als ausreichend
erachtet, um den Hauptverkehr aus dem Bereich herauszuhalten.
Die Strecke ist im Übrigen so übersichtlich, dass der Begegnungsverkehr sich
aufeinander abstimmen kann und bereitet deshalb unter Berücksichtigung der
straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze – hier gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1
StVO) und der Goldenen Regel des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Sätze 4 und 5
StVO) – keine Probleme. Folgerichtig liegt hier – abgesehen von dem Antrag in
der Bürgerversammlung – nur eine einzige Beschwerde vor.
Zudem befinden sich im südlichen Bereich Parkierungsanlagen, deren Ausfahrtsverkehr
nicht nur über die Lichtsignalanlage Fuchsengarten/ Martinsbühler Straße
abgewickelt werden soll.
Im Ergebnis ist deshalb die Anordnung einer Einbahnstraße in dem Seitenarm Richtung Pfarrstraße weder notwendig noch sinnvoll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: