Betreff
Bürgerversammlung Altstadt Zentrum 13.06.23 - Antrag "Einbahnstraße Fuchsengarten (nördliche Fahrtrichtung)"
Vorlage
614/083/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag „Einbahnstraße Fuchsengarten (nördliche Fahrtrichtung)“ aus der Bürgerversammlung Altstadt Zentrum vom 13.06.23 ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung Altstadt Zentrum vom 13.06.2023 wurde der Antrag (Nr. 6, https://erlangen.de/aktuelles/protokoll-buergerversammlung-altstadt-zentrum-vom-13-juni-22) gestellt, dass am nördlichen Ende des Fuchsengartens eine Einbahnstraße ausgewiesen werden soll.
Begründung (Auszug Protokoll):

„Es wird eine zusätzliche Beschilderung an der nördlichen Seite der Straße Fuchsengarten gewünscht. Am südlichen Ende der Straße befindet sich ein ‚Einfahrt verboten‘ Schild, mit der Ergänzung ‚Fahrrad Frei‘ – am nördlichen Ende jedoch nicht. Dies führt dazu, dass verbotswidriger, zum Teil brenzlicher Gegenverkehr in der sehr engen Straße entsteht. Deshalb ergeht die Bitte, eine entsprechende Einbahnstraßen-Beschilderung am nördlichen Ende der Straße anzubringen.“

 

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrszeichen 267, Verbot der Einfahrt, keine Einbahnstraße begründet, sondern nur die Einfahrt verbietet. Das Einfahren in die Straße ist nur aus nördlicher Richtung, von der Pfarrstraße kommend, erlaubt, das Verlassen der Straße ist ebenso wie das Befahren in beide Richtungen möglich. Das Verbot der Einfahrt (Z 267) am südlichen Ende des Fuchsengartens wird als ausreichend erachtet, um den Hauptverkehr aus dem Bereich herauszuhalten.
Die Strecke ist im Übrigen so übersichtlich, dass der Begegnungsverkehr sich aufeinander abstimmen kann und bereitet deshalb unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze – hier gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) und der Goldenen Regel des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Sätze 4 und 5 StVO) – keine Probleme. Folgerichtig liegt hier – abgesehen von dem Antrag in der Bürgerversammlung – nur eine einzige Beschwerde vor.
Zudem befinden sich im südlichen Bereich Parkierungsanlagen, deren Ausfahrtsverkehr nicht nur über die Lichtsignalanlage Fuchsengarten/ Martinsbühler Straße abgewickelt werden soll.

Im Ergebnis ist deshalb die Anordnung einer Einbahnstraße in dem Seitenarm Richtung Pfarrstraße weder notwendig noch sinnvoll.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen: