Betreff
Parkverbotszone für E-Scooter während der Erlanger Bergkirchweih 2024
Vorlage
613/289/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Vermeidung von Unfällen und Trunkenheitsfahrten während der Erlanger Bergkirchweih wird eine großflächige Parkverbotszone für E-Scooter eingerichtet. Im Austausch mit den Anbietern wurde in den vergangenen Jahren ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das die Anforderungen der Polizei berücksichtigt. Da das Feedback zu dem Umgang mit E-Scootern während der Bergkirchweih 2022 und 2023 durchweg positiv ausgefallen ist, wird an diesem Konzept festgehalten.

Vom 16. Mai 2024 bis einschließlich 27. Mai 2024 gilt im Bereich der Innenstadt und des Burgbergs ein Abstellverbot für E-Scooter. In diesem Zeitraum ist es durch technische Mittel seitens der Anbieter nicht möglich, Fahrzeuge dort abzustellen oder auszuleihen. Der räumliche Umgriff der Parkverbotszone ist der beigefügten Karte (Anlage 1) zu entnehmen. Die Anbieter entfernen im Vorfeld alle Elektrotretroller aus dem Gebiet.

Am Rand der Parkverbotszone sind drei Parkzonen eingerichtet. Dazu gehören der Mobilpunkt am Großparkplatz, der Mobilpunkt Mozartstraße und der Zollhausplatz. Diese werden anbieterseitig regelmäßig kontrolliert, sodass für Nutzende ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Alle Nutzenden sind weiterhin dazu angehalten beim Fahren und Abstellen der Elektrotretroller keine anderen Verkehrsteilnehmenden und Bürger*innen zu behindern oder zu gefährden. Die E-Scooter-Anbieter richten In-App-Benachrichtigungen zu der Parkverbotszone sowie den geltenden Regelungen ein. Zudem werden die Anbieter dazu angehalten, Reaktionstests während des Zeit-raums der Bergkirchweih zu integrieren.

Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten in Bezug auf Alkohol und Drogen dieselben Vorschriften wie beim Fahren von Pkw. So liegt bspw. der Grenzwert bei Alkohol für Personen bis 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (altersunabhängig) bei 0,00 Promille Blutalkoholkonzentration. Im Fall von Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsordnung [StVO] oder Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung [eKFV]) werden diese im Rahmen der geltenden Gesetze geahndet.

Ausführliche Informationen sind unter www.erlangen.de/e-scooter zu finden.

 

Um den reibungslosen Aufbau der Bergkirchweih zu ermöglichen wurde bereits ab dem 22.04.2024 eine Parkverbotszone im Bereich des Bergkirchweihgeländes (Bergstraße, An den Kellern und Schützenweg) ausgewiesen, sodass für Wirte und Schausteller keine Behinderungen auftreten.


Anlagen: Anlage 1 – Räumlicher Umgriff Bergkirchweih-Parkverbotszone