Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Zu TOP 34 der UVPA-Sitzung vom 25.07.2023 (Verordnung der Stadt Erlangen über
Parkgebühren (Parkgebührenordnung), Erhöhung der Parkgebühren auf den maximal
zulässigen Höchstbetrag, Antrag Nr. 298/2022 der ÖDP-Fraktion) wurde
angefragt, ob die Leerung der Parkscheinautomaten an einen externen
Dienstleister vergeben werden kann und ob ein reduzierter Preis für „in Zone I
Arbeitende“ möglich wäre.
Eine Senkung der Gebühr für einzelne Personengruppen ist generell nicht
möglich. Die Differenzierung nach Personengruppen bedarf einer Grundlage in der
Straßenverkehrsordnung oder dem Straßenverkehrsgesetz. Eine solche
Gesetzesgrundlage ist nicht vorhanden.
Die Leerung sämtlicher Parkscheinautomaten extern zu vergeben, wurde von der Verwaltung geprüft und wird derzeit als nicht zielführend erachtet. Unabhängig davon arbeitet die Verwaltung weiterhin daran, die Leerung der Parkscheinautomaten unter Berücksichtigung der sich verändern-den Rahmenbedingungen, möglichst effizient abzuwickeln. Hierbei werden weiterhin verschiedene Möglichkeiten untersucht und bewertet.
Anlagen: Niederschrift UVPA TOP 34 vom 25.07.2023