Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Feld- und Waldwege in grau, Eigentümerweg in hellbraun).
Widmung von Ortsstraßen
Gemarkung Großdechsendorf
Zug Straße Beschreibung
953 Parkplatz nördlich Widmung des neu gebauten Parkplatzes auf der Westseite
Naturbadstraße sowie der Parkfläche und der neu gebauten Fahrradabstell-anlage auf der Ostseite der Zufahrtsstraße auf Fl.Nr. 424/0 Gmkg. Großdechsendorf
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 1
Einziehung von Ortsstraßen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
435 Guhmannstraße Einziehung der Ortsstraße auf Fl.Nr. 3432/32 Gmkg. Erlangen
wegen Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung
Länge: 96 m
Die öffentlich gewidmete Straßenfläche steht im Privateigentum. Der Eigentümer ist auch Träger der Straßenbaulast. Dieser hat die Einziehung der Widmung aufgrund der Vereinigung seiner anliegenden Wohngrundstücke beantragt.
Durch die Vereinigung der Grundstücke verliert die Guhmannstraße jegliche Verkehrsbedeutung, da sie zur Erschließung der anliegenden Grundstücke nicht mehr notwendig ist.
Die Einziehungsabsicht ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Unter der Voraussetzung, dass die Vereinigung der Grundstücke erfolgt ist und innerhalb der 3-monatigen Frist keine Einwände gegen die Einziehung vorgebracht werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Einziehung zu vollziehen.
Anlage: Lageplan 2
Gemarkung Bruck
Zug Straße Beschreibung
113 Jenaer Straße Einziehung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 612/0 Gmkg. Bruck für
den Bau einer Trafostation am Brucker Bahnhof
Einzuziehende Fläche: 22 m²
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung der Fläche aus Gründen des öffentlichen Wohls
Anlage: Lageplan 3
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
308 Verbindungsweg vom Widmung des Gehweges von der Parkplatzeinfahrt an der
Großparkplatz-Süd zur Münchener Straße entlang der Nordseite bis zur Einmündung
Friedrich-List-Straße in den Gehweg der Friedrich-List-Straße auf Fl.Nr. 1001/0 Gmkg. Erlangen
Feststellung der Verkehrsbedeutung als Anbindung des
Großparkplatzes an die Friedrich-List-Straße durch die Stadt- und Mobilitätsplanung
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan 4
Widmung von Öffentlichen Feld- und Waldwegen
Gemarkungen Eltersdorf und
Frauenaurach
Zug Straße Beschreibung
341 Weg im Regnitzgrund zw. Widmung der gem. BP 470 neu gebauten Abschnitte des
Bruck u. Frauenaurach Geh- und Radweges sowie Weges für landwirtschaftlichen
Verkehr (Nord-Süd-Verbindung) auf Fl.Nr. 167/5 sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 535, 160/1 und 167/4 Gmkg. Frauen-aurach sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 297/2, 250/3, 255/0, 256/0, 259/0, 260/0 Gmkg. Eltersdorf
Länge Neuwidmung: ca. 138 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 5.1
Zug Straße Beschreibung
483 Weg im Regnitzgrund zw. Widmung der gem. BP 470 neu gebauten Abschnitte des
Bruck u. Frauenaurach Geh- und Radweges sowie Weges für landwirtschaftlichen
Verkehr (West-Ost-Verbindung) auf Teilflächen der Fl.Nrn. 260/0, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 266/15, 266/16, 238/5, 239/7, 241/0, 242/0, 214/2, 1606/0 Gmkg. Eltersdorf sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 764/0, 796/2, 796/3 u. 788/3 Gmkg. Bruck
Länge Neuwidmung: ca. 463 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 5.2
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan
1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4
Lageplan 5.1
Lageplan 5.2