Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/223/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

 

Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Feld- und Waldwege in grau, Eigentümerweg in hellbraun).

 

Widmung von Ortsstraßen

 

Gemarkung Großdechsendorf

 

Zug            Straße                                              Beschreibung

953            Parkplatz nördlich                        Widmung des neu gebauten Parkplatzes auf der Westseite

                   Naturbadstraße                            sowie der Parkfläche und der neu gebauten Fahrradabstell-anlage auf der Ostseite der Zufahrtsstraße auf Fl.Nr. 424/0 Gmkg. Großdechsendorf

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Widmung nach Herstellung

Anlage: Lageplan 1

Einziehung von Ortsstraßen

 

Gemarkung Erlangen

Zug            Straße                                              Beschreibung

435            Guhmannstraße                          Einziehung der Ortsstraße auf Fl.Nr. 3432/32 Gmkg. Erlangen

                                                                               wegen Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung

Länge:  96 m

Die öffentlich gewidmete Straßenfläche steht im Privateigentum. Der Eigentümer ist auch Träger der Straßenbaulast. Dieser hat die Einziehung der Widmung aufgrund der Vereinigung seiner anliegenden Wohngrundstücke beantragt.

Durch die Vereinigung der Grundstücke verliert die Guhmannstraße jegliche Verkehrsbedeutung, da sie zur Erschließung der anliegenden Grundstücke nicht mehr notwendig ist.

Die Einziehungsabsicht ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Unter der Voraussetzung, dass die Vereinigung der Grundstücke erfolgt ist und innerhalb der 3-monatigen Frist keine Einwände gegen die Einziehung vorgebracht werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Einziehung zu vollziehen.

Anlage: Lageplan 2

Gemarkung Bruck

Zug            Straße                                              Beschreibung

113            Jenaer Straße                                Einziehung einer Teilfläche aus Fl.Nr. 612/0 Gmkg. Bruck für

den Bau einer Trafostation am Brucker Bahnhof

                                                                               Einzuziehende Fläche: 22 m²

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

Einziehung der Fläche aus Gründen des öffentlichen Wohls 

Anlage: Lageplan 3         

 

Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen

 

Gemarkung Erlangen

 

Zug            Straße                                              Beschreibung

308            Verbindungsweg vom                Widmung des Gehweges von der Parkplatzeinfahrt an der

                   Großparkplatz-Süd zur               Münchener Straße entlang der Nordseite bis zur Einmündung

                   Friedrich-List-Straße                   in den Gehweg der Friedrich-List-Straße auf Fl.Nr. 1001/0 Gmkg. Erlangen

 

Feststellung der Verkehrsbedeutung als Anbindung des

Großparkplatzes an die Friedrich-List-Straße durch die Stadt- und Mobilitätsplanung

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

Anlage: Lageplan 4

Widmung von Öffentlichen Feld- und Waldwegen

 

Gemarkungen Eltersdorf und Frauenaurach

 

Zug            Straße                                              Beschreibung

341            Weg im Regnitzgrund zw.         Widmung der gem. BP 470 neu gebauten Abschnitte des

                   Bruck u. Frauenaurach              Geh- und Radweges sowie Weges für landwirtschaftlichen

                   Verkehr (Nord-Süd-Verbindung) auf Fl.Nr. 167/5 sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 535, 160/1 und 167/4 Gmkg. Frauen-aurach sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 297/2, 250/3, 255/0, 256/0, 259/0, 260/0 Gmkg. Eltersdorf                        

                                                                               Länge Neuwidmung:      ca. 138 m

                                                                                                                             

                                                                               Träger der Baulast: Stadt Erlangen

                                                                               Widmung nach Herstellung

                                                                               Anlage: Lageplan 5.1     

 

Zug            Straße                                              Beschreibung

483            Weg im Regnitzgrund zw.         Widmung der gem. BP 470 neu gebauten Abschnitte des

                   Bruck u. Frauenaurach              Geh- und Radweges sowie Weges für landwirtschaftlichen

                   Verkehr (West-Ost-Verbindung) auf Teilflächen der Fl.Nrn. 260/0, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 266/15, 266/16, 238/5, 239/7, 241/0, 242/0, 214/2, 1606/0 Gmkg. Eltersdorf sowie auf Teilflächen der Fl.Nrn. 764/0, 796/2, 796/3 u. 788/3 Gmkg. Bruck

                  

                                                                               Länge Neuwidmung:      ca. 463 m

                                                                               Träger der Baulast: Stadt Erlangen

                                                                               Widmung nach Herstellung

                                                                               Anlage: Lageplan 5.2     

 

Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Lageplan 1

                 Lageplan 2

                     Lageplan 3

                     Lageplan 4

                     Lageplan 5.1

                     Lageplan 5.2