Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2023 des Amtes 66
Vorlage
66/224/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 66 i.H.v. 756.355,40 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 226.906,62 EUR wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2023 i.H.v. 226.906,62 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 213.506,12 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 66 beträgt

756.355,40

 

(2022: -59.872,66 EUR, 2021: 4.669,90 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen

0,00

 

(2022: 0,00 EUR, 2021: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Geringere Betriebskosten im Bereich der elektrischen Anlagen als bei Aufstellung des Haushalts erwartet.

 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2023 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Auf Grund nicht steuerbarer Einflüsse mussten Zeitpläne von Maßnahmen im Finanzhaushalt angepasst werden. Zudem führten fehlende personelle Ressourcen zu Verschiebungen.

Dies gilt u.a. bei

- Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur

- Westausgang Bergkirchweihgelände

- Umgestaltung des Egidienplatzes

 

2.3

Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 im Jahr 2023

 

Stand am 01.01.2023

131.662,46

 

Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (13.06.2023)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

131.662,46

0,00

 

 

für Aufwendungen im Budget, insbesondere für Dienstleistungen und im Bereich des Unterhalts / Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

 

 

für

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-0,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr (Höchstbetrag erreicht)

81.843,66

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+81.843,66

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

213.506,12

 

 

 

 

2.5

Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant:

 

 

Gegenwärtiger Rücklagenstand

213.506,12

 

 

zuzüglich Budgetübertrag 2023

226.906,62

 

 

= künftiger Rücklagenstand

440.412,74

 

Geplante Verwendung:

 

 

2.5.1

Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

440.412,74

 

2.5.2

Aufwendungen im Budget, insbesondere für Dienstleistungen und im Bereich des Unterhalts / Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

 

2.5.3

 

0,00

 

2.5.4

 

0,00

 

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 226.906,62 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen: Amt 66 Budgetabrechnung 2023