1. Die Stadt
Erlangen nimmt am Interessenbekundungs- und Antragsverfahren für die
Fortführung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die Jahre 2025 – 2032
teil.
2. Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsberatungen angemeldet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Programm wurde im Mai 2015 gestartet und
wird in der dritten Förderperiode bis Ende 2032 weitergeführt. Die Stadt
Erlangen ist seit 2017 mit dabei. Die bundesweite Fördersumme ist jährlich mit
insgesamt 187 Millionen Euro veranschlagt. „Demokratie leben!“ ist weiterhin ein zentraler Baustein der Strategie
der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention.
Zielsetzung des Bundesprogramms: Stärkung
einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort bspw.
durch innovative Beteiligungsansätze, Förderung des interkulturellen
Zusammenlebens, Sensibilisierung und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus,
Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit
Zielgruppen des Bundesprogramms: insbesondere
Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen,
aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige in der
Jugendhilfe, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche
Akteure.
In den Jahren 2017 - 23 wurden in Erlangen
insgesamt 121 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 310.000 Euro durch die
entsprechenden Ausschüsse bewilligt und durchgeführt. Weitere 85.750 Euro
wurden in diesem Zeitraum für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die jährliche Fördersumme des Bundes beträgt
auch künftig voraussichtlich 125.000 Euro. Die notwendigen Eigenmittel zur Förderung der Erlanger „Partnerschaft für Demokratie“ liegen bei
voraussichtlich 10% der Summe der Bundesfördermittel sowie die Bereitstellung
einer Personalressource als sogenanntes federführendes Amt.
Zur Umsetzung
des Programms:
Gesamtsteuerung durch Stadt Erlangen (13-3),
pädagogisch-fachliche Betreuung durch Stadtjugendring.
Beschluss über Förderprojekte erfolgt durch:
Begleitausschuss und Jugendforum.
Weitere
Aktivitäten werden finanziert über den Topf „Partizipations-,
Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit“.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls
es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine
alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden (derzeit nur bis einschließlich 2024 bewilligt)
Anlagen: